Zusatzleistungen
z.B. schriftliche Bescheinigungen/Atteste
Häufig ist es für die Patienten erforderlich, schriftliche Bescheinigungen bzw. Atteste zur Vorlage bei verschiedenen Institutionen oder Behörden zu erhalten. Nach Möglichkeit erfolgt dies auf den üblichen Vordrucken, so dass meinen Patienten keine Kosten entstehen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass bestellte Attest ansonsten privat vom Patienten zu bezahlen sind, gemäß der gültigen Gebührenordnung für Ärzte. Auch Kopien vorhandener Befunde zum Privatgebrauch können gegen geringe Gebühr angefertigt werden. In meiner Praxis vorhandene Röntgenbilder können vorübergehend oder dauerhaft von unseren Patienten ausgeliehen werden, z. B. zur Vorlage bei anderen Ärzten, im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik.
Darüber hinaus werden z. Zt. in meiner Praxis keine sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten.