Zusatzleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren eine im Sinne des Gesetzes ausreichende Behandlung.
Darüber hinaus bieten wir folgende individuelle Gesundheitsleistungen an.
- Knochendichtemessung (DXA-Methode) in Fällen, die nicht die vom Gemeinsamen Bundesausschuß (GBA) festgelegten Voraussetzungen zur Durchführung der Messung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erfüllen
- Atteste und Bescheinigungen