Zusatzleistungen

 

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren eine im Sinne des Gesetzes ausreichende Behandlung.

Darüber hinaus bieten wir folgende individuelle Gesundheitsleistungen an.

  • Knochendichtemessung (DXA-Methode) in Fällen, die nicht die vom Gemeinsamen Bundesausschuß (GBA) festgelegten Voraussetzungen zur Durchführung der Messung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erfüllen
  • Atteste und Bescheinigungen
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